Beschütztes Wohnen
Wir begleiten, unterstützen und fördern Menschen mit psychischen und/oder suchtbedingten Erkrankungen, für die zudem ein Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB besteht und professionelle Hilfe benötigt wird. Mit dem Beschluss ist die Notwendigkeit zur Unterbringung gegeben und ein Pflegegrad zur Aufnahme in unserem geschlossenen Bereich nicht notwendig.
Wenn Menschen aufgrund langwieriger psychischer Erkrankungen Ängste, Antriebsstörungen, veränderte Wahrnehmungen und wahnhaftes Erleben entwickeln, bieten wir an, ihren Alltag durch Mitarbeiter zu begleiten, die in der psychiatrischen Pflege erfahren sind. Dies gilt insbesondere für Menschen, die sich aufgrund der Erkrankung unbewusst selbst gefährden.
Wir stellen 10 Plätze für Menschen mit….
- chronifizierten psychischen Erkrankungen
- dementiellen Erkrankungen
- einer Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit einer Psychose oder Persönlichkeitsstörung
- für mehrfachgeschädigte abhängigkeitserkrankte
- für krankheitsuneinsichtige Menschen, d.h., Menschen die ihre Erkrankung nicht anerkennen / akzeptieren, weil „auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“ oder „eine Untersuchung des Gesundheitszustandes, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist“ und der Betreute auf Grund seiner Behinderung oder Krankheit die Notwendigkeit nicht erkennen kann und dadurch nicht in der Lage ist wichtige Medikamente ein zu nehmen, zur Verfügung.